Arbeit und Beruf! Was kann man machen, wenn der CV Luecken aufweist?

Arbeitgeber sind doch alle aehnlich - sie wollen den fehlerfreien Angestellten. Jemanden, der fortdauernd seine berufliche Laufbahn erweitert, der sich beruflich noch nie verrannt hat, seine Zeit nicht mit irgendwelchen Alternativen verschwendet. Entspricht das der Realitaet? Warum sind Personalverantwortliche denn gelegentlich so schrecklich rigoros? Oder veraendert sich gerade etwas in den Koepfen der Fuehrungskraefte und auch „verschlungene“ Werdegaenge kriegen eine Chance? Wieso ist das so?

Fast jeder, der sich bewirbt und sein bisheriges Erwerbsleben tunlichst wahrheitsgetreu und positiv auffuehren muss, findet kleine oder auch grosse Ausrutscher in seinem CV. Wen wundert es, wenn bei der aktuell herrschenden Beschaeftigungspolitik, in der es vor Befristungen und Massenentlassungen nur so wimmelt. Oftmals endet ein Beschaeftigungsverhaeltnis, ohne dass der Betroffene dies tatsaechlich zu vertreten hat. Da ist es gar nicht so unkompliziert, dem Personalverantwortlichen zu verstehen zu geben, dass man ein loyaler und erstrebenswerter Angestellter sein kann.

Noch schlimmer beruehrt es Berufsanfaenger, Berufsneulinge, die die einheitlich verlangten ersten Erfahrungen noch nicht innehaben. Auch wer in seinem Werdegang Tiefen mit Aushilfsjobs oder fachfremden Diensten ergaenzt, muss sich oft als unzuverlaessig oder orientierungslos einstufen lassen, anstatt fuer seine Massnahmen positive bewertet zu werden. Der Hintergrund ist, dass Personalentscheider innerhalb kuerzester Zeit den geeignetsten Beschaeftigten finden muessen. Viele beguenstigen einfach aus Zeitmangel, manchmal auch aus Bequemlichkeit, Bewerber mit durchgaengigen Lebenslaeufen. Ob diese tatsaechlich stets der Wahrheit nachkommen, ist eine andere Sache.

Stehen Sie zu Luecken im Lebenslauf! In den letzten Jahren hat sich die Konstellation auf dem Arbeitsmarkt extrem veraendert. Auf Grund der erschwerten Auflagen bei der Arbeitssuche sind Knicke und Luecken im Lebenslauf mittlerweile kein notgedrungenes K.O.-Kriterium mehr. Auch Fuehrungskraefte lesen Zeitung und wissen um den harten Kampf um Jobs und Praktika, und allmaehlich macht sich ein gewisses Verstaendnis fuer etwas holperige Wege durchs Erwerbsleben bemerkbar. Freibriefe fuer unbegruendete berufliche Pausen gibt es allerdings bis dato nicht. Das Entscheidende ist, obgleich oder gerade aufgrund wunderlich gefuellter zeitlicher Luecken, die Neugier des Managers zu wecken. Auf entsprechendes Nachfragen muss man natuerlich vorbereitet sein, doch wer seinen beruflichen Werdegang wohlueberlegt auf den ein oder anderen Kurs gefuehrt hat, wird das auch dem Personalchef glaubhaft machen koennen. Jegliche auch noch so simple Ministelle, eine karitative Arbeit oder ein unentgeltliches Praktikum sind in den Augen der Manager kostbarer als ungenutzte Zeiten. Denn bekanntlich kann man aus jeder Erfahrung im Erwerbsleben einen Nutzen ziehen. Gegebenenfalls laesst sich aus der Not eine Tugend machen, indem man einen Wechsel z.B. damit begruendet, dass die alte Stelle einen nicht mehr befriedigen konnte und man eine ganz neue Aufgabe brauchte. Elementar ist, zu seiner Wahl zu stehen und trifftige Argumente dafuer zu finden - Temperament, Plausibilitaet und Konsequenz sind naemlich sehr wohl angesehene Eigenschaften.

Wie viel Verschoenerung ist erlaubt?

Im Raum der EU kommt gerade bei der Jobsuche den Unterlagen eine erhebliche Relevanz zu. Was nicht auf einem Blatt Papier vermerkt ist, wird in seinem Vorhandensein stark angezweifelt. Arbeitszertifikate, Praktikumsbelege, Teilnahmebescheinigungen und aehnliches sind daher unverzichtbar. Es ist egal wie unbedeutend einem der voruebergehend ausgefuehrte Aushilfsjob erscheinen mag - lassen Sie sich eine Bescheinigung darueber ausstellen, und sei es nur als Taetigkeitsnachweis!

Auch wenn der Reiz vorhanden ist, sollte man Leerraeume nicht durch imaginaere wirtschaftliche Unabhaengigkeit oder Auslandsaufenthalte stopfen - die Enttarnung lauert ueberall. Selbst angefertigte Zertifikate und Dokumente werden als Etikettenschwindel juristisch verfolgt, sind somit keine Wahlmoeglichkeit. Taetigkeitsluecken unter einem Monat koennen jedoch ohne Bedenken ignoriert werden.